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   BFH, 17.06.1998 - X B 174/97   

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https://dejure.org/1998,6374
BFH, 17.06.1998 - X B 174/97 (https://dejure.org/1998,6374)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1998 - X B 174/97 (https://dejure.org/1998,6374)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - X B 174/97 (https://dejure.org/1998,6374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuermeßbescheide - Schätzug der Besteuerungsgrundlagen - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Nachreichen der Klagebgründung - Ausschlußfrist - Fristverlängerung

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 65; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Eine i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens (Streitgegenstand) erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er, der Kläger, in seinen Rechten verletzt ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, m.w.N.).

    Zur Bestimmung des Gegenstandes des Klagebegehrens bei Auslegung der Klageschrift sind alle dem FA und dem FG bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (ausführlich hierzu BFH in BFH/NV 1997, 232).

  • BFH, 06.02.1997 - V B 105/96

    Zulässigkeit einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Der Senat läßt dahingestellt, ob der Vortrag des Klägers, das FG habe § 65 FGO falsch angewandt, eine Verfahrensrüge oder eine Sachrüge ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1997 V B 105/96, BFH/NV 1997, 770, m.w.N.).

    Die Verfahrensrüge muß in sich schlüssig sein und sich mit der Vorentscheidung auseinandersetzen (vgl. z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 770, m.w.N.).

  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin nach Ansicht des Klägers die ihn treffende Rechtsverletzung liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Eine i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens (Streitgegenstand) erfordert die substantiierte Darlegung des Klägers, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und er, der Kläger, in seinen Rechten verletzt ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99; BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1988 - I R 93/84

    Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Selbst wenn der Streitgegenstand durch Bezugnahme auf eine nach Erlaß eines Steuerbescheides mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen nachgereichte oder erst nachzureichende Steuererklärung ausreichend bezeichnet werden könnte, kommt es darauf an, ob bis zum maßgeblichen Zeitpunkt --hier dem Ablauf der Ausschlußfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO-- die Steuererklärungen für die Streitjahre tatsächlich vorgelegen haben (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 17.06.1998 - X B 139/97

    Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen -

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf den gegenüber den Beteiligten ergangenen Beschluß wegen Umsatzsteuer 1992 bis 1994 (X B 139/97) vom 17.6.1998.
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Allein mit der Behauptung, er habe auf noch nachzureichende Steuererklärungen Bezug genommen, ist hiernach ein Verfahrensmangel nicht schlüssig bezeichnet, weil die bloße Ankündigung einer Steuererklärung zur Bezeichnung des Streitgegenstandes nicht ausreicht (BFH-Beschluß vom 24. März 1995 VIII B 155/94, BFH/NV 1995, 908).
  • BFH, 06.05.1997 - X B 143/96

    Beweislastverteilung bei Lücken in der Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Handelt es sich um eine Sachrüge, ist die Revision nicht zuzulassen, weil insoweit Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils unbeachtlich sind (z.B. BFH-Beschluß vom 6. Mai 1997 X B 143/96, BFH/NV 1997, 865) und der Kläger nicht vorgetragen hat, Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO lägen vor.
  • VG Bremen, 27.02.1997 - 2 A 11/96
    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
    Das FG hat dieses Urteil (Az: 2 A 11/96) zusammen mit den ebenfalls am 14. März 1997 gegenüber dem Kläger ergangenen Urteilen wegen Einkommensteuer 1992 und 1993 (Az: 2 A 10/96) und Umsatzsteuer 1992 bis 1994 (Az: 2 A 12/96) durch die Post mit Postzustellungsurkunde zustellen lassen.
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